Höherpriorisierung bei GBG-Wohnungsvergabe von bedrohten Frauen und Aussteigerinnen aus der Prostitution

Die Verwaltung möge berichten:  Welche Notwendigkeit und Möglichkeiten sieht die Verwaltung, von Gewalt bedrohte Frauen und Aussteigerinnen aus der Prostitution, die von Amalie betreut werden, bei der Vergabe von GBG-Wohnungen zu bevorzugen?

 

Begründung:

Bei der Sitzung des Runden Tischs Prostitution am 06.12.2023 wurde u.a. über die Ausstiegswohnung der Beratungsstelle Amalie berichtet. Dort und in den Mannheimer Frauenhäusern besteht ein schwieriger Zugang zu Wohnraum für Betroffene.

Das bedeutet, dass ein Auszug der Betroffenen aus dem Schutzraum der Amalie über viele Monate nicht erfolgen kann, da keine (Anschluss-)Wohnungen gefunden werden. Dies hat zur Folge, dass akut von Gewalt bedrohten Frauen und ihren Kindern sowie Aussteigerinnen aus der Prostitution der erforderliche Schutzraum nicht zur Verfügung steht. Insbesondere die Kriminalpolizei (Zeugen- und Opferschutz) macht auf diese dringliche Not- und Gefährdungslage seit Jahren aufmerksam.

Der Bedarf bei Amalie liegt bei zwei bis drei Wohnungen pro Jahr. Insgesamt liegt der Bedarf bei den Frauenhäusern bei 20 bis 30 Wohnungen pro Jahr.