Preiswertes Wohnen sichern und schaffen: Bodenfonds als dauerhaftes Sondervermögen
Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, den Bodenfonds als dauerhaftes Sondervermögen auszuweisen. Dafür werden jährlich drei Millionen Euro sowie zusätzlich mindestens die Summe, …