Begrenzung der Wahlplakate in der Plakatierungsrichtlinie

Der Gemeinderat möge beschließen:  Die Richtlinie der Stadt Mannheim über die Werbung im öffentlichen Raum durch Plakate, Banner und Fahnen vom 15. Dezember 2020 wird dahingehend geändert, dass die Anzahl der Wahlplakate je an den betreffenden Wahlen teilnehmender Partei oder Wahlvereinigung auf 2.000 Stück begrenzt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, dafür einen Kontrollmechanismus zu entwickeln.

 

Begründung:

Bei den am 09.06.2024 stattgefundenen Wahlen zum Gemeinderat Mannheim und zum Europaparlament wurden in Mannheim über 24.000 Wahlplakate aufgehängt und -gestellt. Bis auf die in der Plakatierungsrichtlinie der Stadt Mannheim davon ausgenommenen Flächen in der Innenstadt und in den Stadtteilzentren wurde der überwiegende Teil der Stadt mit einem Wildwuchs an Wahlplakaten überzogen. Das wurde von der Mehrheit der Bevölkerung als das Stadtbild störend empfunden und trug nicht zur politischen Entscheidungsfindung für die Wählerinnen und Wähler bei, denn die Flut schuf statt Orientierung nur Ablehnung oder Verwirrung.

Da dieses Phänomen nicht neu, sondern bei beinahe jeder Wahl in Mannheim zu beobachten ist, treten wir dafür ein, die Gesamtzahl der Plakate zu begrenzen – und zwar auf 2.000 Stück je Wahlliste, also antretender Partei oder Wahlvereinigung. Damit erhalten diese ausreichend Gelegenheit, für sich und ihre Kandidat*innen zu werben. Das Gefälle in der öffentlichen Wahrnehmung zwischen großen, eher finanzstarken Parteien und kleineren Parteien und Vereinigungen wird dadurch ebenfalls reduziert und die Chancengleichheit erhöht. Denn die kleineren Parteien hängen oder stellen ohnehin viel weniger als 2.000 Plakate auf.

Zur einfachen Kontrolle könnten die Plakate mit zu Beginn der Plakatierungsphase von der Verwaltung herausgegebenen Aufklebern versehen werden. Für zerstörte oder entwendete Plakate könnte es Ersatz-Aufkleber geben. Dies ist jedoch nur eine Möglichkeit unter vielen, die durch die Verwaltung auf Praxistauglichkeit geprüft werden sollten.

Die Änderung der Plakatierungsrichtlinie mit einer Mengenbegrenzung sollte möglichst noch vor der nächsten Bundestagswahl in Kraft treten.