Planungen und rechtliche Hürden für die Mikrolandwirtschaft

Die Verwaltung möge berichten:

  1. Was ist der Planungs- und Verhandlungsstand bezüglich der Fortführung bzw. dem Ausbau der Mikrolandwirtschaft in Mannheim?

Bitte bestehende Vereinbarungen, Hemmnisse und mögliche Lösungsansätze aufführen!

  1. Was sind die rechtlichen Hürden für eine Fortführung bzw. einen Ausbau der Mikrolandwirtschaft?

Bitte detailliert und mit genauen Quellenangaben!

  1. Welche Standorte würde die Verwaltung als geeignet betrachten?

 

Begründung:

Der Verein „Mikro Landwirtschaft – gemeinschaftlicher Gemüseanbau e.V.“ ermöglicht mit eigenen Gemeinschaftsäckern Menschen in Mannheim und Umgebung in der Nachbarschaft mit geringem Aufwand, digital unterstützt, gemeinschaftlich eigenes Gemüse zur Selbstversorgung anzubauen. Nach eigenen Angaben betreibt der Verein in Mannheim sieben Anbauflächen, die von über tausend Menschen genutzt werden.

Zum Frühjahr 2024 wurden durch das Immobilienmanagement der Stadt Mannheim alle Mikrolandwirtschafts-Flächen gekündigt, weil sie „ohne Gewinnerzielungsabsicht keine landwirtschaftliche Nutzung“ darstellen. Laut Verwaltung widerspricht die Nutzung als sog. Feldgärten der landwirtschaftlichen Nutzung. Damit ist faktisch die komplette Einstellung der Mikrolandwirtschaft-Gemeinschaftsäcker in Mannheim angeordnet worden.

Auf der anderen Seite hat die Stadt im Klimaschutzaktionsplan die Förderung der Mikrolandwirtschaft als priorisiertes Ziel definiert. Deshalb ist es wichtig zu erfahren, wie groß die rechtlichen Hürden tatsächlich sind und wie die Verwaltung in Zukunft den Betrieb von Mikrolandwirtschaft-Initiativen gewährleisten bzw. fördern will.