Parklets in der Feudenheimer Hauptstraße auch während der BUGA

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Das vom Gemeinderat am 26.07.2022 (V305/2022) beschlossene Konzept zur Gestaltung von Parklets im Stadtgebiet Mannheim gilt auch während der BUGA
  2. Die bereits im vergangenen Jahr in der Feudenheimer Hauptstraße vereinzelt durch die örtliche Gastronomie eingeführten Parklets können weitergeführt werden. Die nicht durch Gemeinderatsbeschlüsse gedeckte Anordnung des FB 31, die Parklets zu entfernen, wird zurückgenommen

 

Begründung:

Das Verbot der Außenbewirtschaftung auf den bereits eingerichteten Parklets verursacht wirtschaftlichen Schaden und entzieht der Feudenheimer Hauptstraße einen für die Entwicklung urbaner Lebensräume wichtigen Impuls. Die von der Verwaltung verwendete Begründung, die Parkflächen sollten über den gesamten Zeitraum der BUGA „ausschließlich dem Einzelhandel zur Verfügung gestellt werden“ (Zitat) ist argumentativ nicht schlüssig und durch die Beschlusslage nicht gedeckt.

Der durch die Parklets insbesondere in der Feudenheimer Hauptstraße entstandene betriebswirtschaftliche Ertrag für die Gastronomie, aber auch der volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Nutzen für die Stadt und Zivilgesellschaft, ist weit höher als der von wenigen (derzeit drei) KfZ-Stellplätzen. Ohnehin ist nicht erkennbar, dass die Parkplätze ausschließlich von Kundinnen und Kunden des Einzelhandels genutzt werden.

Die Freigabe zur Wiedereinrichtung der Parklets ist auch deshalb von entscheidender Bedeutung, weil die Gastronomie in der warmen Jahreszeit auf eine Außenbewirtschaftung angewiesen ist und die wirtschaftliche Fortexistenz einzelner Unternehmen ohnehin durch die starke Konkurrenz der BUGA-Gastronomie gefährdet ist.

 

Foto: APneunzehn74 / Wikimedia – CC BY-SA 4.0