Änderungsantrag zum Klimaschutz-Aktionsplan 2030

Änderungsantrag zu V535/2022 zur Sitzung des Hautpausschusses am 10.11.2022:

Der Hauptausschuss des Gemeinderats möge zum Beschluss empfehlen:

  1. Der Gemeinderat nimmt sich zum Ziel, diejenige CO2-Menge bis 2030 als Restbudget anzunehmen, die für die Einhaltung des 1,5 °C-Ziels erforderlich ist (16,2 Mio. t CO2). Dieses soll bei den entsprechenden Entscheidungen des Gremiums berücksichtigt werden.
  2. Punkt 4 des Beschlusstextes der Vorlage V535/2022 (Klimaschutz-Aktionsplan 2030 – auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt Mannheim, KSAP) wird mit folgendem Aspekt ergänzt: „Dem Gemeinderat wird regelmäßig (vierteljährlich) über die anstehenden und laufenden Projekte berichtet“. Dabei erhält er Einblick in das Monitoring-Tool „ClimateView“.
  3. Der KSAP wird vorbehaltlich eines Finanzierungsplans verabschiedet, der als Anlage des KSAP innerhalb der nächsten 2 Jahre dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt werden muss.
  4. Alle beteiligten Akteure, die Eingaben zum KSAP gemacht haben, erhalten eine schriftliche Rückmeldung, wie mit ihren Vorschlägen umgegangen worden ist und umgegangen wird.
  5. Im KSAP Punkt 7.5.4.4 Maßnahme 4 wird statt einer „Verzahnung“ des Masterplans Mobilität 2035 mit dem KSAP festgelegt, dass der Masterplan Mobilität 2035 als Maßnahme des KSAP verbindlich in zeitlichen Schritten die Ziele Entwicklung des Modalsplit, Einsparung an CO2-Äquivalenten und einen Finanzplan zur Erreichung dieser Ziele definiert, um dem Beschluss für den KSAP zu entsprechen.
  6. Der Titel von Punkt 7.7.1.2 im KSAP (TOP-Maßnahme 2: Notwendigkeit reduzieren (auto)mobil zu sein) wird, wie im Entwurf vom Juni 2022 vorgesehen, wie folgt ergänzt: „MIV mindern durch die Reduzierung der Notwendigkeit (auto)mobil zu sein“.
  7. Die Klimaschutzagentur wird in ihren Kompetenzen gestärkt, finanziell und personell besser ausgestattet, um ihr Beratungsangebot und ihre Kommunikation nach außen wie auch in die Verwaltung evident verstärken zu können. Dies gilt insbesondere für die KSAP-Punkte 7.2.1.1, 7.2.3.4 und 7.8.1.2. Der Beitrag der Klimaschutzagentur zur Erreichung der Ziele des KSAP wird durch ein regelmäßiges Monitoring belegt.
  8. Der KSAP wird nach Handlungsprioritäten geordnet und die Sofortmaßnahmen hervorgehoben und vorrangig aufgeführt.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.