LI.PAR.Tie. fordert den Rücktritt von Claudius Kranz als Aufsichtsrat der GBG

Unbestritten in der Sache Löbel/Kranz – GBG sind folgende Fakten:

Der Stadtrat und Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel (CDU) betreibt als Immobilienunternehmer die Umwandlung einst sehr preisgünstiger Wohnungen in einem sanierungsbedürftigen Haus in der Weise, dass die maximale Rendite dabei zu erzielen ist: Zweckentfremdung von Wohnungen für Dauermieter durch Kurzzeitvermietungen über airbnb und Erstellung hochpreisiger Studierenden-Wohngemeinschafts-Wohnungen, vielleicht auch eine geringe Zahl „normaler Wohnungen“ zu Spitzenpreisen.

Er hat dazu zwei Mietparteien, die sich nicht von den zu erwartenden Mietpreiserhöhungen abschrecken ließen, versucht, zum endgültigen Auszug zu bewegen, einer davon hat er das fast 40 Jahre bestehende Mietverhältnis fristlos und dann fristgerecht, aber immer noch nicht rechtskräftig gekündigt.

Um die Kernsanierung des Hauses zu beschleunigen, hat sich Löbel zur Überbrückung der entstandenen juristischen Schwierigkeiten zu einer Bereitstellung der erforderlichen Interimswohnungen entschlossen. Dazu hat er sich als Privatunternehmer zum Nutzen seines Geschäftsmodells Immobiliensanierung an die in öffentlichem Eigentum befindliche Wohnungsbaugesellschaft GBG gewandt. Er hat dazu nach eigener Aussage zuständige Mitarbeiter*innen der GBG kontaktiert mit dem Ergebnis, dass er zwei Drehscheibenwohnungen zur Verfügung gestellt bekam. Diese hat er auch angenommen.

Bisher unwidersprochen ist in einem Brief seines Anwalts Claudius Kranz, dem Fraktionsvorsitzenden der CDU im Gemeinderat, an die Anwältin des gegen seine Wohnungskündigung klagenden Mieters davon die Rede, die GBG sei bereit, eine unmöblierte Wohnung auch auf Dauer an den Kläger zu vermieten.

Die Fraktion LI.PAR.Tie. wertet diesen Gesamtvorgang als sozial nicht vertretbar. Dieser stellt eindeutig eine Mieterverdrängung und Wohnraum-Umwidmung dar. Ethisch verwerflich ist aus ihrer Sicht die Instrumentalisierung der GBG als Helferin in diesem unsozialen Vorgehen. Dies ist auch gegenüber den Mitarbeitenden der GBG verwerflich, die sich „Antragstellern“ in hohen Ämtern gegenübersehen.

Diese Feststellungen sind nicht, wie von Herrn Löbel beklagt, parteitaktischer Art, sondern grundsätzlich. Parteipolitisch relevant ist höchstens Herrn Löbels Vorgehen, allerdings zum Schaden seiner Partei.

Wie es zu solchen offenkundig regelwidrigen Vertragsabschlüssen kommen konnte, muss innerhalb der GBG dringend geklärt werden. Die Geschäftsführung hat dies zugesagt. Zu verlangen ist auch eine weitere Verbesserung und Absicherung der Verfahrensabläufe. Dass es zu solchen Vorgängen kommen konnte, weist auf notwendig zu ergreifende Konsequenzen hin.

In höchstem Maße bedenklich ist das Agieren des ehemaligen GBG-Aufsichtsratsmitgliedes Löbel, der während der Ausübung seines Mandats mehrmals mit dem Thema Verhaltenscodex und Compliance befasst war. Zumindest war es mehrmals Thema im Aufsichtsrat. Ein Grundsatz für Aufsichtsräte ist, dass sie nicht direkt in die Organisation hineinwirken sollen, sondern Anliegen für Dritte (oder selbst als Mieter) nur über die Geschäftsführung anmelden, um Loyalitätskonflikte der Mitarbeiterschaft gar nicht erst entstehen zu lassen.

Dass Herr Kranz als aktuelles Mitglied des Aufsichtsrates seinen Mandanten und Parteifreund von seinem Ansinnen nicht abzubringen versuchte, sondern in Kenntnis der Regularien die Causa seines Mandanten weiter bearbeitete, macht ihn für eine weitere Tätigkeit in dem Kontrollorgan ungeeignet. Der Vorgang muss – ab Kenntnisnahme eines solchen Ansinnens gegenüber der GBG – der Geschäftsführung und / oder der Ombudsstelle gemeldet werden.

Die LI.PAR.Tie. fordert Herrn Kranz auf, sein Aufsichtsratsmandat bei der GBG zurückzugeben bzw. die CDU-Fraktion, das Mandat neu zu besetzen. Die Herren Kranz und Löbel haben wissentlich gegen die Compliance-Regeln der GBG verstoßen. Sie sind damit der ihren Ämtern entsprechend besonders hohen sozialen Verantwortung nicht gerecht geworden und haben darüber hinaus dem Ansehen der GBG einen schweren Schaden zugefügt.

 

Pressemitteilung der Fraktion LI.PAR.Tie. am 15.09.2020