Die Verwaltung möge dem Gemeinderat berichten,
- welche Auswirkungen wird das geplante neue Nahverkehrsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz voraussichtlich auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) der Stadt Mannheim haben, insbesondere auf die Verkehre nach Ludwigshafen und andere linksrheinische Ziele innerhalb des VRN?
- In welchem Ausmaß wird es die Finanzierung des VRN beeinflussen?
Begründung:
In der Ausgabe der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ vom 05.06.2020 wurde berichtet, dass Bürgermeister Christian Specht als Chef des Zweckverbands Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) einen „Brandbrief“ an die Oberbürgermeister und Landräte im Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) schrieb. Darin warnte er, dass mit dem neuen Nahverkehrsgesetz Rheinland-Pfalz in der aktuellen Entwurfsfassung die Zerschlagung des VRN drohe. Der Gesetzentwurf sei unvereinbar mit dem VRN-Grundvertrag, den die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz geschlossen haben.
Einer Analyse des VRN zufolge würde es die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs den Städten Ludwigshafen und Kaiserslautern künftig unmöglich machen, den städtischen Nahverkehr direkt an ihre kommunalen Unternehmen zu vergeben.
Das Land Rheinland-Pfalz würde sich außerdem einen höheren Stimmenanteil im Zweckverband SPNV Süd sichern, in dem auch die Schienen- und Busverkehre des VRN in Rheinland-Pfalz geregelt sind. Durch das neu zu schaffende Kompetenzcenter integraler Taktverkehr würde das Land die Entscheidung über die Fahrplankonzepte und Finanzierung des ÖPNV an sich ziehen.
Es ist davon auszugehen, dass das Nahverkehrsgesetz, sollte es in dieser Form verabschiedet werden, Auswirkungen auf die Fahrpläne und Finanzierung des VRN haben wird. Damit betrifft es auch die Stadt Mannheim und seine Entscheidungsträger*innen, die zur Meinungsbildung genauere Informationen benötigen.
© Foto: VRN