Ergänzungen des 2. Berichts LOS Neckarstadt-West 2019/2020

Antrag zur Sitzung des Hauptausschusses des Gemeinderats Mannheim am 15.04.2021:

Der Gemeinderat möge beschließen: Der 2. Bericht Lokale Stadterneuerung Mannheim Neckarstadt-West 2019/2020 wird wie folgt ergänzt:

  1. Erläuterung, welche Strategie Stadt bzw. MWSP verfolgen, um die sanierungs- und modernisierungsbedingten Mietpreissteigerungen abzufedern?
  2. Es soll dargestellt werden, wie sich der Wohnungsbestand jeweils bei GBG, Genossenschaften und Thor-Gruppe (zahlenmäßig und anteilig an allen Wohnungen) in den Jahren 2017-2020 entwickelt hat.
  3. Getrennte Darstellung der Mietpreisentwicklung bei Wohnungen der GBG und der Thor-Gruppe
  4. Erläuterung zu den 24 Anträgen in 2019 und 21 Anträgen in 2020 auf Baugenehmigung (Modernisierung, Wohnungszusammenlegungen, Neubauten usw.?)
  5. Beantwortung der Fragen zu den Abwendungsvereinbarungen:
    – Wird die Einhaltung der Abwendungsvereinbarungen kontrolliert?
    – Wie viele und welche Verstöße gegen diese wurden bereits festgestellt und wie werden diese Verstöße geahndet?

 

Begründung:

Die Darstellung der Entwicklung von Wohnungsmarkt und Mieten sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für die ansässigen, aber auch neu hinzuziehenden Bewohner*innen sind im aktuellen LOS-Bericht nur unzureichend dargestellt.

Die Altbausubstanz in Neckarstadt-West weist einen hohen Sanierungsbedarf auf. Die Sanierung oder Modernisierung führt oftmals zu deutlich höheren Mieten als zuvor. Dies wiederum führt zu Verdrängung der dortigen Bevölkerung – unabhängig von ihrer bisherigen Wohndauer in der Neckarstadt-West. Wenn Menschen im Stadtteil gehalten werden sollen, insbesondere solche mit Aufstiegschancen, dann müssen die Mietpreise auch für diese Gruppen bezahlbar sein.

Bei der Mietkostenentwicklung wird offensichtlich ein gemeinsamer Durchschnitt bei Wohnungen von GBG und Thor-Gruppe gezogen. Da die GBG eher mietpreisbremsend wirken dürfte, ist die Darstellung der Mietpreisentwicklung nur aussagekräftig, wenn die Wohnungen der GBG und der Thor-Gruppe getrennt aufgezeigt werden.

In diesem Zusammenhang erwarten wir auch die Beantwortung unserer Anfragen A296/2020 zu den Wohnungspolitischen Vereinbarungen und A297/2020 zu den Abwendungsvereinbarungen in der Neckarstadt-West.