Vogelschutz an den Vogelstangseen verbessern

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Die Verwaltung ergreift Maßnahmen zum besseren Schutz der Brut- und Rückzugsgebiete verschiedener Vogelarten in den Uferbereichen der Vogelstangseen.
  2. Die Verwaltung prüft die Einrichtung eines FFH-Gebietes (gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU) bzw. eines Vogelschutzgebietes (gemäß Vogelschutz-Richtlinie der EU) in den ufernahen Bereichen der Vogelstangseen.

Begründung:

Der Grünzug rund um den Oberen und Unteren Vogelstangsee ist ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Bevölkerung aus den Stadtteilen Vogelstang und Wallstadt. Der Untere See wird auch als Badesee genutzt. Leider kommt es durch die vielfältige Nutzung der Grün- und Wasserflächen immer wieder zu Konflikten zwischen Mensch und Tier bis hin zu mutwilligen Zerstörungen und Tierquälerei. So berichtete der Mannheimer Morgen in seiner Ausgabe vom 17.05.2021 über ein zerstörtes Schwanennest, getötete Küken und weitere schwerwiegende Störungen für im Uferbereich nistende Vögel.

Vogel- und Naturschützer können viele, auch seltene Vogelarten und schutzwürdige Pflanzenarten im Uferbereich durch Dokumentation nachweisen, darunter Eisvogel und Sumpf-Schwertlilie. Sie können jedoch auch über die Störung der Vögel und Beschädigung der Flora durch Wasser- und Modellbootsport, Grillen, freilaufende Hunde, die Seevögel aufschrecken, weggeworfenen Müll usw. berichten. Der Bestand an Singvögeln ist nach Angaben eines langjährig aktiven Vogelschützers im Bereich der Seen sehr stark zurückgegangen.

Es ist unverständlich, dass die naturnahen Räume rund um die Vogelstangseen mit ihrer Besonderheit als Uferbereiche an stehenden Gewässern keinerlei Schutzstatus genießen. Eine temporäre oder dauerhafte Sperrung einzelner Uferabschnitte von der Land- und Wasserseite aus, z.B. durch Schutzleinen, würde für eine klare Nutzungsabgrenzung sorgen. Damit wären die Belange des Vogelschutzes und des Naturschutzes gewährleistet, ohne dass der Charakter der Seen als Naherholungsgebiet eingeschränkt wäre.

Falls für weitreichende Maßnahmen die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen sollten, bieten die Vorgaben verschiedener EU-Richtlinien (92/43/EWG für FFH-Gebiete, 2009/147/EG für Vogelschutzgebiete) ausreichend Handhabe. Deshalb sollte dringend geprüft werden, ob diese im Bereich der Vogelstangseen Anwendung finden könnten.