Sichere Schulwege zur Humboldtschule: Tempo 30 in der Waldhofstraße

Der Gemeinderat möge beschließen: In der Waldhofstraße wird spätestens zum Schuljahresbeginn 2025/2026 im Abschnitt zwischen Humboldtstraße im Norden und Lortzingstraße/Carl-Benz-Straße im Süden Tempo 30 gem. § 45 (1) Satz 1 StVO als zulässige Höchstgeschwindigkeit angeordnet.

 

Begründung:

Mit Start der Vierzügigkeit an der Humboldtschule werden die Grundschulbezirke in der Neckarstadt neu aufgeteilt. Hierbei werden auch Straßenzüge aus Neckarstadt-Ost der Humboldtschule zugeordnet. Das führt dazu, dass Grundschulkinder in großer Anzahl die Waldhofstraße regelmäßig queren müssen. Die Waldhofstraße als Haupterschließungsstraße der Neckarstadt weist ein hohes Verkehrsaufkommen mit Schwerlastverkehr auf, in vielen Abschnitten ist der Fußweg relativ schmal. Insbesondere zwischen Carl-Benz-Straße und Hohwiesenstraße müssen sich Rad- und Fußverkehr einen schmalen Weg teilen, zur Fahrbahn hin gibt es keine Abtrennung durch Pfosten oder Sperrgitter.

Um die Kindern auf dem Schulweg besser zu schützen und die Querungen der Waldhofstraße (Höhe Carl-Benz-Straße/Lortzingstraße, Alphornstraße, Humboldtstraße) sicherer zu machen, ist die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 für den MIV notwendig.