Anpassung der Parkzeiten in der Parkgebühren-Satzung

Der Gemeinderat möge beschließen:  Die Stadt Mannheim ändert die „Satzung der Stadt Mannheim über Parkgebühren“ um folgende Punkte:

  1. Ab April 2024 werden die Zeiten in den Parkzonen 1 und 2 vereinheitlicht.
  2. Die Gebührenpflicht wird generell auf die Zeit von Montag bis Samstag von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr angeglichen.
  3. Fahrräder, E-Bikes, Lastenfahrräder mit/ohne E- Motor- Unterstützung, E- Scooter und Fahrzeuge von Car-Sharing-Anbietern dürfen kostenfrei und unbeschränkt auf PKW- Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum parken.

 

Begründung:

Eine einheitliche Gebührenzeit bei der Parkraumbewirtschaftung verhindert Ausweichverkehre in Wohnquartiere und die zeitliche Ausdehnung der Gebührenpflicht lenken den Parksuchverkehr noch gezielter in die Parkhäuser. Anwohner*innen mit eigenem Pkw haben dadurch auch eine größere Chance, abends einen Stellplatz zu finden, wenn Nicht-Anwohner*innen ihre Fahrzeuge in den Parkhäusern abstellen oder andere Verkehrsmittel nutzen. Anwohnerparkregelungen bleiben von den Änderungen unberührt. Die Satzungsänderungen unterstützen durch seine Lenkungswirkung die Klimaschutzziele der Stadt Mannheim.