Winterdienst-Konzept für Radwege und Fahrradrouten

Die Verwaltung möge berichten:

  1. Wo werden in Mannheim Teile des Radwegenetzes geräumt und gibt es eine Priorisierung innerhalb des Radwegnetzes? Welche Teile des Radwegenetzes inklusive Radschnellwege, Hauptradrouten usw. werden zuerst geräumt?
  2. Orientiert sich die Verwaltung bzw. der Eigenbetrieb Stadtraumservice am 21-Punkte-Programm Radverkehr, das in Punkt 16 „ausgewählte Hauptradrouten werden in den allgemeinen Winterdienst einbezogen“ festlegt?
  3. Wurden Minimalstandards für die Räumung festgesetzt?
  4. Welche Bedingungen sind an die Räumung des Radwegenetzes geknüpft?
  5. Wie schnell konnte beim letzten Wintereinbruch (18.- 22.01.2024) geräumt werden und welche Abschnitte konnten geräumt werden?

 

Begründung:

Nach dem Wintereinbruch am 18.01.2024 mit Schneefall bis zu einer Höhe von mehreren Zentimetern Schnee im gesamten Stadtgebiet Mannheim wurden zügig alle Hauptverkehrsstraßen und nachfolgend viele Nebenstraßen geräumt. Jedoch hatte der Fahrradverkehr noch am Folgetag und überwiegend während der gesamten Schneeperiode mit nicht-geräumten Radwegen, Hauptradrouten, Radvorrangrouten, Schutzstreifen auf Fahrbahnen sowie auf (Geh- und) Radwegen zu kämpfen. Nur einige Hauptstrecken wurden mit mehreren Tagen Verzögerung geräumt, dafür wurde auf vielen anderen Straßen wie seit Jahrzehnten üblich der Schnee sehr häufig von den KFZ-Fahrbahnen zur Seite auf Radwege, Gehwege und Schutzstreifen geschoben, auch auf Fahrrad-Hauptstrecken wie der Steubenstraße. Das berichten übereinstimmend eine ganze Reihe von Radfahrer*innen, die sich mit ihren Beschwerden auch an die Verwaltung gewendet haben.

Diese Praxis entspricht weder dem 21-Punkte-Programm für mehr Radverkehr noch dem von der Verwaltung verkündeten Anspruch auf Stärkung des Fahrradverkehrs noch den Vorgaben des Landes. Laut Qualitätsstandards des Ministeriums für Verkehr in Baden-Württemberg müssen Radschnellverbindungen zum Beispiel Bestandteil des „Winterdienstnetzes“ sein. Desweiteren heißt es ebenda: „Für die Radverkehrsnetze der Kommunen sollen Räum- und Streupläne erstellt werden, in denen die Radschnellverbindungen hohe Priorität erhalten, sodass eine Befahrbarkeit grundsätzlich zwischen 6 und 22 Uhr sichergestellt ist. Abgeräumte Schneemassen dürfen nicht auf den Radverkehrsanlagen gelagert werden.” (Vgl. Qualitätsstandards des Ministeriums Baden-Württemberg für Radschnellverbindungen, 2022, S. 37).

Wir erwarten, dass die Verwaltung und der Eigenbetrieb Stadtraumservice diese Vorgaben umsetzt und dem Anspruch auf zu jeder Zeit funktionierende Fahrradverbindungen in Mannheim gerecht wird.