Konzeption Bürgerbüro Wohnen

Haushaltsantrag für 2023

Die Verwaltung wird in die Lage versetzt, ein Konzept für ein Bürgerbüro Wohnen zu entwickeln. Sie entwickelt dieses Konzept mit dem Ziel, die aktuelle Regelung der Wohnraumvergabe mit Wohnberechtigungsschein über die GBG um weitere Aufgaben zur Verbesserung der Wohnungsversorgung zu erweitern und zum 01.01.2024 an ein Bürgerbüro Wohnen zu übertragen.

 

Begründung:

Das Bürgerbüro Wohnen soll den Bürger*innen eine Anlauf- und Beratungsstelle bei Problemen auf dem Wohnungsmarkt und bei der Suche nach geeigneten Wohnungen bieten, aber auch um Kleinstgenossenschaften oder gemeinschaftliche Wohnprojekte bei ihren Vorhaben zu beraten und zu unterstützen. Dieses Büro soll folgende Aufgaben umfassen:

  • Vermittlung von Sozialwohnungen (Wohnberechtigungsschein): Die GBG ist zwar die größte, aber nicht die einzige Gesellschaft in Mannheim mit Sozialwohnungen. Das Bürgerbüro soll eine Übersicht über freie und preisgünstige Wohnungen haben und entsprechende Bedarfe vermitteln. Angebot und Nachfrage sollen regelmäßig evaluiert werden.
  • Vermittlung von barrierefreien Wohnungen: Nicht nur Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, sondern auch die zunehmend älter werdende Gesellschaft sind auf barrierearme und -freie Wohnungen angewiesen. Das Bürgerbüro soll über eine vollständige Übersicht über derartige Wohnungen verfügen und sie den Menschen vermitteln, die darauf angewiesen sind.
  • Schaffung einer Wohnungstauschbörse: Personen, die aus einem Haus oder einer zu großen Wohnung in einer bezahlbare kleinere Wohnung umziehen wollen oder umgekehrt, soll hierüber eine Plattform gegeben werden. Die Versorgung der Mannheimer Bevölkerung mit jeweils passendem Wohnraum kann zur Entspannung des Wohnungsmarktes beitragen, insbesondere bei Familien auf der Suche nach größeren Wohnungen.
  • Bekämpfung von Mietwucher: Viele Mieter*innen sind sich ihrer Rechte nicht bewusst und Willkür von Vermieter*innen ausgesetzt, die überhöhte Mietpreise oder -erhöhungen verlangen. Das Bürgerbüro soll prüfen, ob der Mietspiegel eingehalten wird oder ob bauliche Mängel vorliegen, die die verlangte Miete nicht rechtfertigen.
  • Gründungsförderung: Gemeinschaftliche Wohnprojekte und Kleinstgenossenschaften sollen bei ihrer Gründung beraten und entsprechend unterstützt werden.
  • Erstellung eines Leerstandskatasters: Leerstehende und ungenutzte Wohnungen verschärfen die Wohnungsnot. Die Stadt soll ein Leerstandskataster erstellen und die jeweiligen Hintergründe für den Leerstand ermitteln.

Mit den Wohnungs- und Hauseigentümern sollen Gespräche geführt werden, um sie dazu anzuregen, ihre Wohnungen vermietbar zu machen und auf den Wohnungsmarkt zu bringen.