Teilübernahme Tierarztkosten für Sozialpass-Inhaber*innen

Haushaltsantrag für 2023

Die Kosten für tierärztliche Behandlungen der Hunde und Katzen von Sozialpass-Inhaber*innen werden auf Antrag teilweise übernommen.

 

Begründung:

Die Kosten für tierärztliche Behandlungen steigen. Für Menschen im Leistungsbezug, ob in Grundsicherung oder als Aufstocker*innen mit kleinen Renten oder niedrigen Einkommen, ist die Behandlung eines Haustiers bei Krankheit oder Verletzung kaum noch finanziell zu stemmen. Gerade bei älteren Menschen wäre die Trennung von ihrer Katze oder ihrem Hund aufgrund fehlender Mittel für eine Behandlung psychisch nur schwer verkraftbar. Deshalb wäre eine Unterstützung in Form einer Teilübernahme nach einem noch zu erstellenden Schlüssel eine wichtige soziale Aufgabe. Wenn diese Aufgabe in die Hände eines Vereins bzw. einer Hilfsorganisation gelegt werden sollte, müsste auch diese dafür eine finanzielle Ausstattung erhalten.