Preisgünstiger Wohnraum im „New7“ an der Kunststraße?

Die Verwaltung möge berichten:

1. Entspricht die geplante Nutzung für das ehemalige Kaufhof-Areal in N7 an der Kunststraße durch den Neubau „New7“ mit der Nutzung als Wohnraum ab dem 1. oder 2. OG dem bestehenden Bebauungsplan?

2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt, den Investor zu überzeugen oder zu verpflichten, in „New7“
preisgünstigen oder preisgebundenen Wohnraum zu schaffen, entweder über die Inanspruchnahme von Mitteln der Landeswohnraumförderung oder über eine freiwillige Einhaltung der Sozialquote?

Begründung:

Es ist zwar zu begrüßen, dass auf dem ehemaligen Kaufhof-Areal Wohnraum geschaffen wird. Es ist jedoch unklar, in welchen Preissegmenten die geplanten Wohnungen vermietet oder verkauft werden. Weitere hochpreisige Wohnungen gehen am Bedarf in Mannheim vorbei. Die Mehrheit der Wohnungssuchenden benötigt preiswerten Wohnraum statt zweistelliger Quadratmetermieten. Deshalb muss als Ziel gelten, die Sozialquote hier zur Anwendung zu bringen oder geförderten Wohnraum zu realisieren.

Mit der Verabschiedung des 12-Punkte-Programms wurde festgelegt, dass in neuer Wohn- bzw. Mischbebauung auf Flächen mit neuem Planungsrecht eine Quote von mindestens 30 Prozent Anteil preiswerter Wohnraum erfüllt werden muss. In Gebieten mit bestehenden B-Plänen bzw. bei der Erneuerung von Bestandsgebäuden gilt dies derzeit nicht. Es gibt jedoch Flächen, in denen das Planungsrecht nicht eindeutig erscheint, erst während der Bebauung neu geschaffen wird oder die Bauvorhaben möglicherweise von planungsrechtlichen Vorgaben abweichen. Generell müssen alle Möglichkeiten zur Durchsetzung oder, wo dies nicht möglich ist, zu einvernehmlichen Vereinbarungen geprüft werden. Wo das 12-Punkte-Programm verpflichtend ist, darf es keine Ausnahmen geben.