E-Roller: Nutzung, Vereinbarungen und Regeln

Die Verwaltung möge dem Gemeinderat berichten,

  1. welche Verträge hat die Stadt Mannheim oder haben Tochterunternehmen der Stadt mit Anbietern von Sharing-Angeboten für E-Roller bzw. E-Scooter?
  2. Welche Erkenntnisse über die Nutzung und Nutzerinnen/Nutzer der E-Roller auf Mannheimer Stadtgebiet sind bekannt, auch in Hinblick auf ihre Bedeutung für eine ökologische Verkehrswende?
  3. Welche Regelungen gibt es für die E-Roller-Nutzung im fließenden und ruhenden Verkehr (z.B. gefährdungsfreies Abstellen)?
  4. Verfolgt der Ordnungsdienst Regelwidrigkeiten, auch anhand von Kennzeichenfeststellung? Welche rechtlichen und praktischen Möglichkeiten hat er?
  5. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Mannheim, eigene Vorgaben für die Nutzung der E-Roller zu machen?
  6. Gibt es die Möglichkeit, kommunale Gebühren für E-Roller, z.B. das Abstellen im öffentlichen Raum, zu erheben?
  7. Gibt es Möglichkeiten, die Anzahl der E-Roller zu begrenzen?
  8. Sind verkehrs- und ordnungsrechtliche Maßnahmen geplant?

 

Begründung:

Durch die Sharing-Angebote der drei Anbieter (Stand September) für E-Roller, die manchmal auch E-Scooter genannt werden, ist ein neues, zumindest im Betrieb emissionsarmes Verkehrsmittel dazugekommen, das mehr Flexibilität im Modal-Split ermöglicht.

Auf der anderen Seite wird die Nutzung von vielen Bürgerinnen und Bürgern als sehr störend empfunden. Ursache ist häufig rücksichtsloses Fahren und Abstellen, durch das teilweise andere Verkehrsteilnehmer/innen gefährdet werden. Für viele Personengruppen wie Seniorinnen, Senioren, Sehbehinderte usw. stellen E-Roller deutliche Gefahrenquellen dar. Auch Fahrradfahrer/innen sind schon über unsachgemäß abgestellte Fahrzeuge gestürzt.

Dadurch ist bei einem großen Teil der Stadtgesellschaft die Akzeptanz für diese junge Fahrzeugentwicklung deutlich gesunken und der Wunsch entstanden, die Zahl und Nutzung der E-Roller zu reglementieren. Sinn oder Unsinn und Möglichkeiten einer Reglementierung bedürfen dringend einer Klärung.