Gesundheitsfachkräfte für die Stadtteile im Sozialraum V

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Die Verwaltung nimmt eine fachliche Prüfung der Schaffung von Planstellen an Gesundheitsfachkräften (Familienhebammen oder Familienkinderkrankenschwestern mit entsprechender Zusatzqualifikation) für den Sozialraum V vor.
  2. Die Verwaltung führt eine konkretere Bedarfsermittlung  für die Stadtteile im Sozialraum V durch und richtet entsprechende Stellen ein. Vorstellbar ist z.B. eine halbe Stelle je Stadtteil.
  3. Außerdem erarbeitet die Verwaltung Maßnahmen, um die Akzeptanz solcher Gesundheitsfachkräfte bei der betroffenen Bevölkerung zu erhöhen.

 

Begründung:

Wie schon in unserem Antrag A421/2020 ausgeführt, sind Stadtteile des Sozialraums V sozialstrukturell auffällig und geprägt von sozialen Problemlagen. Das Bundeskinderschutzgesetz (BKischG) verpflichtet die Kommunen seit dem Jahr 2012, interdisziplinäre und multiprofessionelle Netzwerke vorzuhalten, zu denen zwingend auch Gesundheitsfachkräfte gehören. Diese sollen in Kooperation mit der Jugendhilfe (SGB VIII) vorrangig Familien mit psychosozialen Problemen nach der Geburt eines Kindes begleiten. Ihre Aufgabe geht sowohl von der Dauer als auch inhaltlich über das Angebot der vor- und nachgeburtlichen Begleitung der Hebammen gemäß § 24d SGB V hinaus.

Bei der Stadt Mannheim gibt es derzeit keine Stellen für Gesundheitsfachkräfte. Dieser Mangel ist aufgrund der erforderlichen Kooperation und Qualitätssicherung u.E. zu beseitigen.

Präventiver Kinderschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Gesellschaft. Gerade Mannheim mit seinem Anspruch, eine familienfreundliche Stadt zu sein und gegen Kinderarmut zu kämpfen, darf diese Aufgabe nicht vernachlässigen.