Straßenumbenennungen Rheinau-Süd: Streichung des Namensvorschlags Georg Balthasar Neumayer

und Berücksichtigung des nächstplatzierten Namensvorschlags

Der Gemeinderat möge beschließen:  Bei der Umbenennung der Straßen in Rheinau-Süd wird der Namensvorschlag Georg Balthasar Neumayer aufgrund seiner kolonialistischen Aktivitäten, seiner Mitgliedschaft in der Deutschen Kolonialgesellschaft sowie der Zeichenlänge des Straßennamens nicht berücksichtigt. Stattdessen könnte der Namensvorschlag mit den fünftmeisten Stimmen für die Umbenennung berücksichtigt werden.

 

Begründung:

Mit Umbenennung der Straßennamen in Rheinau-Süd sollten die Namen kritischer Persönlichkeiten, in diesem Falle deutscher Kolonialisten, aus dem öffentlichen Stadtbild entfernt werden. Georg Balthasar Neumayer ist unter diesen Gesichtspunkten jedoch ebenfalls kritisch zu sehen aufgrund seiner kolonialistischen Aktivitäten und seiner Mitgliedschaft in der Deutschen Kolonialgesellschaft. Eine Umbenennung einer nach einem Kolonialisten benannten Straße durch einen anderen deutschen Kolonialisten würde die Umbenennung ad absurdum führen.

Neumayer beteiligte sich 1860 bis 1861 an einer britischen Expedition in Australien, in deren Verlauf es gewalttätige Auseinandersetzungen mit indigenen Bevölkerungsgruppen gab, die sich gegen das Eindringen der fremden Expediteure zur Wehr setzten.

Weiterhin war Neumayer Mitglied der Deutschen Kolonialgesellschaft. Die Deutsche Kolonialgesellschaft hatte sich u.a. zum Ziel gesetzt, „im Dienste des Vaterlandes die Erkenntnisse von der Notwendigkeit deutscher Kolonien zum Gemeingut des deutschen Volkes zu machen“ und trat für eine expansive deutsche Kolonialpolitik und deren Absicherung und wirtschaftliche Nutzung ein.

Der Deutsche Städtetag hat mit seiner Mustersatzung „Über die Benennung von Straßen und das Anbringen von Straßennamenschildern“ (1981) empfohlen, die Zeichenzahl inkl. Leerzeichen von 25 nicht zu überschreiten. Bei der Benennung nach Georg Balthasar Neumayer hätte der Straßenname 31 Zeichen.