Technische Ausstattung der Bezirksbeiräte

Die Verwaltung möge berichten,

  1. ist die technische Ausstattung aller Mitglieder der Bezirksbeiräte in Mannheim ausreichend für Online-Sitzungen?
  2. Wer ist zuständig für eine ausreichende Ausstattung?

 

Begründung:

Die Corona-bedingte Umstellung von Bezirksbeiratssitzungen von der Präsenz- in die Online-Form setzt eine gewisse technische Ausstattung voraus. Immer wieder klagen BBR-Mitglieder darüber, dass sie deshalb nicht oder nur eingeschränkt an Sitzungen teilnehmen können. Wer für eine funktionierende technische Ausstattung zur Ausübung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit auch während der Pandemie zuständig ist, wird weder in der „Geschäftsordnung für den Bezirksbeirat der Stadt Mannheim“ noch in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg definiert. Aber ohne eine Antwort darauf wird eine geregelte BBR-Arbeit nicht in vollem Umfang stattfinden können.