Tempo 30 für die Seckenheimer Straße

Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung prüft die Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf der Seckenheimer Straße in der Schwetzingerstadt sowie auf weiteren Einkaufsstraßen auf Grundlage der Erfahrungen des Pilotversuchs Tempo 30 auf der Hauptstraße in Feudenheim.

 

Begründung:

Die Seckenheimer Straße ist eine lebendige Straße mit viel Verkehr in allen Formen. Für Autos dient sie als Durchgangsstraße mit viel Zielverkehr von Besuchern der Geschäfte und gastronomischen Betriebe, die einen hohen Parkdruck erzeugen. Die Straßenbahnen der Linien 6 und 9 halten an mehreren Haltestellen entlang der Straße. Eine hohe Zahl an Fußgängerinnen und Fußgängern besuchen Geschäfte, Schulen und gastronomische Betriebe. Die Fahrradwege entlang der Fahrbahn sind ebenfalls stark frequentiert. Die Aufenthaltsqualität und Sicherheit leidet unter dem zu schnellen und zu lauten Durchgangsverkehr. Eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf maximal 30 km/h könnte hier Abhilfe schaffen.

Dabei kann auf die Erfahrung aus dem Pilotversuch auf der Hauptstraße in Feudenheim, abschnittsweise ebenfalls eine belebte Einkaufsstraße mit Schulen und Gaststätten in näherer Umgebung, zurückgegriffen werden. Der Pilotversuch endet zwar erst Ende des Jahres 2020, doch eine Auswertung dürfte bereits davor möglich sein. So hat sich etwa die Befürchtung der RNV, die Straßenbahnen würden durch die Geschwindigkeitsbegrenzung den Fahrplan nicht einhalten können, nicht bestätigt. Die Aufenthaltsqualität für Passant*innen dürfte sich ebenso erhöht haben wie die Sicherheit für Fahrradfahrer*innen und Schüler*innen.

Die Verwaltung sollte prüfen, in wie weit sich die Erfahrungen auch auf weitere belebte Einkaufsstraßen in anderen Stadtteilen übertragen lassen. Dadurch würden vor Ort Einzelhandel und Gastronomie gestärkt werden.