Hilfe bei Adressänderungen in nach Kolonialisten benannten Straßen

Der Gemeinderat möge beschließen: Die Anwohnerinnen und Anwohner von Straßen, die aufgrund ihrer bisherigen Namensgebung nach Vertretern der deutschen Kolonialisierung umbenannt werden, erhalten unbürokratische Hilfe und finanzielle Entschädigung bei den Folgen der Adressen-Änderung. Diese umfasst u.a. die Änderung amtlicher Dokumente, notarieller Eintragungen, Änderungsmitteilungen, neue Briefköpfe und Visitenkarten.

 

Begründung:

Im Gemeinderat und in der Zivilgesellschaft findet aktuell eine Diskussion über Straßennamen statt, mit denen führende Vertreter der Verbrechen der deutschen Kolonisierung in Afrika gewürdigt werden, z.B. Nachtigal, Lüderitz und Leutwein. Das Ziel ist die Umbenennung dieser Straßen. Damit am Ende nicht die Anwohnerinnen und Anwohner dieser Straßen, die nichts für die Namensvergabe durch die Nationalsozialisten können, die Kosten und den Aufwand für die daraus folgende Adressen-Änderung tragen müssen, ist es nötig, als Stadt diese Folgekosten der deutschen Geschichte zu übernehmen. Damit steigt auch die Akzeptanz der Betroffenen in Rheinau-Süd für die Straßenumbenennung.