Keine Hundesteuerbefreiung für Jagdhunde

Der Hauptausschuss des Gemeinderates möge beschließen: In der Beschlussvorlage V124/2020 werden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Auf Seite 4, Absatz 3 wird folgender Satz ersatzlos gestrichen: „Hierzu schlägt die Verwaltung die Einführung eines weiteren Befreiungstatbestands in der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim vor.“
  2. Seite 5: „§ 6 Abs. 1 Nr. 4, Steuervergünstigungen für Nachsuchhunde (Einführung aufgrund Antrag A208/2019)“ wird ersatzlos gestrichen.

3. In § 1 (Beschlussanlage, Seite 6 ff) der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim vom 29.06.2000 in der Fassung vom 04.10.2016 zu § 6 Abs. 1 wird der Punkt 4. „Hunden, die als brauchbare Jagdhunde ausgebildet sind und die nachweislich regelmäßig als Nachsuchhunde zum Einsatz kommen (§ 38 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz).“ ersatzlos gestrichen.

 

Anmerkung: In V124/2020 ist unser im Gemeinderat beschlossener Haushaltsantrag A721/2019 „Befreiung Hundesteuer für Tierheimhunde“ ebenso aufgenommen worden wie die SPD-Anfrage A208/2019 mit dem Vorschlag der Hundesteuerbefreiung für Jagdhunde. Bei Zustimmung zu V124/2020 werden wir also gezwungen, auch für die Jagdhunde-Steuerbefreiung zu stimmen. Das wollen wir mit diesem Antrag vereiteln.