Wie sind die Voraussetzungen Gemeinnützigkeit und Beitragshöchstgrenzen für Krippen und Kitas zu schaffen?

Die Verwaltung möge berichten:

  1. Welche rechtlichen und praktischen Möglichkeiten gibt es für die Stadt Mannheim, für die Schaffung oder Übernahme von Krippen- und Kita-Einrichtungen an der Gemeinnützigkeit orientierte Investoren und freie Träger zu bevorzugen?
  2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Mannheim, bei der Förderung für den Betrieb von Krippen- und Kita-Einrichtungen die Elternbeiträge zu begrenzen?
  3. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt Mannheim, als Voraussetzung für die Förderung des Betriebs von Krippen- und Kita-Einrichtungen auf einer mindestens tariflichen Entlohnung für die dort Beschäftigten zu bestehen?

 

Begründung:

Bis zum Ausschuss für Bildung und Gesundheit am 28.10.2021 bewilligte der Gemeinderat die Förderung einer Reihe von Kita-Projekten, die von Investoren mit hohen Renditeerwartungen und/oder freien Trägern in Konzernstrukturen mit unzureichenden Angaben zur Personalsituation errichtet und betrieben werden. Die entsprechenden Kita-Anbieter erheben durchweg Elternbeiträge, die höher als die der städtischen und kirchlichen Einrichtungen liegen, im Extremfall bis zu 900 Euro monatlich je Kind. Hinzu kommt, dass dabei nicht mal klar ist, ob das Personal in diesen Einrichtungen nach geltenden Tarifen oder höher entlohnt wird und wie die Arbeitsbedingungen sind. Es besteht die Gefahr von Lohndumping.

Im BuG am 28.10.2021 fand diese Praxis erstmals keine klare Mehrheit. Ein breites politisches Spektrum verweigerte der Förderung des Investors Audere Equity, der Anleger mit hohen Renditeversprechen lockt und an den skandinavischen Kita-Konzern AcadeMedia vermieten will. AcadeMedia gibt Elternbeiträge an, die monatlich um 69 Euro für Ü3 und 87 Euro für die U3-Krippe über denen der städtischen Kitas liegen würden. Vor der Abstimmung im darauffolgenden Hauptausschuss hat Dezernat III den TOP zurückgezogen.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat, wie der Mannheimer Morgen am 10.11.2021 berichtet, in einer einstweiligen Anordnung gegen die Stadt Mannheim einer Familie Recht gegeben, die einen Kitaplatz einfordert, der in einem Umkreis von 30 Minuten ÖPNV-Fahrzeit liegt und für sie bezahlbar ist. Der von der Stadt angebotene Platz für 900 Euro monatlichen Elternbeitrag liegt weit über den finanziellen Möglichkeiten der Eltern. Trotzdem hat die Stadt Einspruch gegen die Anordnung eingelegt.

Mit diesen beiden Entwicklungen wird deutlich, dass das Vordringen von Investoren für die Errichtung von Kita-Gebäuden und freien Einrichtungsträgern, die in erster Linie an hohen Renditen orientiert sind und sich offenbar auf zahlungskräftige Eltern konzentrieren, dem Bedarf in Mannheim nicht entspricht. Die Eltern benötigen wohnort- oder arbeitsplatznahe, ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechende Betreuungsplätze für ihre Kinder. Die Stadt hat mit der Grundstücksvergabe – ob in Erbpacht oder durch Verkauf – und mit der Förderung eine soziale und dem Gemeinwohl dienende Aufgabe zu erfüllen. Dazu gehört auch die angemessene Bezahlung des Personals. Die Förderung von Geschäftsmodellen, die dem nicht entsprechen, gehört nicht zu diesen Aufgaben.

Für uns als Fraktion stellt sich nun nicht die Frage, ob die Stadt die bisherige Praxis beibehält oder korrigiert, sondern wie und mit welchen rechtlichen Spielräumen sie die Praxis hin zu möglichst niedrigen Elternbeiträgen – auf lange Sicht muss die Kinderbetreuung gebührenfrei angeboten werden –  bei guter Betreuungsqualität und Tariftreue für die Beschäftigten erreichen kann.