Adoptionsverfahren bei queeren Eltern

Die Verwaltung wird gebeten, dem Gemeinderat zu berichten:

  1. Wie ist die durchschnittliche Dauer eines Stiefkind-Adoptionsverfahrens von queeren Eltern in Mannheim im Vergleich zu nicht-queeren, heterosexuellen Eltern?
  2. Jedes Verfahren setzt die Prüfung des konkreten Einzelfalls voraus. Wird in den sogenannten Stiefkind-Adoptionsverfahren geprüft, ob es sich tatsächlich um eine Stieffamilie mit sozial-familiärem abgebendem Elternteil handelt?
  3. Wird bei einer Ursprungsfamilie (bei der das Paar gemeinsam die Familiengründung beschlossen hat und mittels einer Samenspende die Schwangerschaft herbeigeführt wird) ebenso verfahren wie bei Stieffamilien (ein Elternteil scheidet durch Trennung/Tod aus, eine neue elterliche Beziehung übernimmt die zweite rechtliche Elternstelle)? Auch wenn der Spender bei einer Samenbank gespendet hat?
  4. Wie viele heterosexuelle Ehepaare, die mittels Samenspende ihre Familie gründen, haben in Mannheim eine Stiefkind-Adoption beantragt? Und wie viele gleichgeschlechtliche Ehepaare/Lebenspartnerschaften, die mittels Samenspende ihre Familie gründen, haben in Mannheim im gleichen Zeitraum eine Stiefkind-Adoption beantragt?
  5. Wird ein sogenanntes „Motivationsschreiben“ oder ein ausführlicher Lebenslauf verlangt? Wenn ja, auf welche Aspekte wird hier besonders geachtet?
  6. Auf welcher Rechtsgrundlage wird verfahren? Ist dem Jugendamt das Urteil vom Amtsgericht Elmshorn (20.12.2010 – 46 F 9/10 – NJW 2011, 1086) bekannt, nach dem das Adoptionspflegejahr in Ursprungsfamilien nicht nötig sei? Dieses Adoptionspflegejahr beinhaltet eine einjährige Verzögerung des Anerkennungsverfahrens, in dem keine rechtliche Absicherung für die Betroffenen besteht. Queere Eltern und ihre Kinder werden damit schlechter gestellt als nicht-queere Eltern und deren Kinder.
  7. Gibt es weitere Punkte innerhalb des Adoptionsverfahrens, bei denen queere Eltern möglicherweise anders behandelt werden als nicht-queere Eltern? Wie schätzt die Verwaltung den Mehraufwand ein, der sich für queere Eltern ergibt?
  8. Mit welcher Unterstützung und Beratung können queere Eltern rechnen? Bestehen Kooperationen mit Dritten?
  9. Gibt es Austausch mit Jugendämtern in anderen Städten darüber, wie das Adoptionsverfahren so gestaltet werden kann, dass es für die Betroffenen möglichst zügig und stressfrei vonstatten geht?

 

Begründung:

Queere bzw. LSBTTIQ-Menschen sind auch heutzutage noch immer vielfältigen Diskriminierungen ausgesetzt. Dies betrifft auch besonders queere Eltern, die das Kind der Partnerin oder des Partners adoptieren wollen. Um einen Überblick darüber zu erhalten, wie in Mannheim bei solchen Adoptionsverfahren vorgegangen wird, bitten wir um entsprechende Auskunft, um gegen eventuelle Benachteiligungen vorgehen zu können.