Umgang mit kostenloser Schuldnerberatung bei Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze

Die Verwaltung möge berichten:

  1. Wie wird mit Anträgen auf Kostenerstattung der Schuldnerberatung aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 25.04.2023 umgegangen?
  2. Was wurde unternommen, damit diese bearbeitet werden können?
  3. Welche Bestrebungen gibt es, um hierfür die nötige Struktur aufzubauen?

 

Begründung:

In der Gemeinderatssitzung am 25.04.2023 wurden die Anträge A528/2022 und A489/2022 mit Mehrheit beschlossen, laut denen es eine Kostenübernahme der Schuldnerberatung bei Menschen mit einem Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze geben soll.

Im Nachgang hierzu interessiert es uns, wie mit den Anträgen zur Kostenübernahme im Fachbereich umgangen wird und was bisher unternommen wurde, um hierfür die nötige Struktur aufzubauen.

In Zeiten der Inflation stehen die Mannheimer*innen zunehmend vor finanziellen Schwierigkeiten. Eine Schuldnerberatung sollte im Idealfall bereits präventiv genutzt werden, bevor Menschen auf Sozialleistungen angewiesen sein werden. Um hierfür den Zugang zu verbessern, hat eine breite Mehrheit im Gemeinderat eine Erweiterung des berechtigten Personenkreises zur kostenlosen Schuldnerberatung beschlossen. Nun gilt es diesen Beschluss umzusetzen.