Ersatz für nichtangewendete 30-Prozent-Quote bei Franklin Grüne Mitte

Keine weiteren Ausnahmen bei der Sozialquote!

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Für die Nichtanwendung der 30-Prozent-Sozialquote für preisgünstigen Wohnraum im Zusammenhang mit dem 12-Punkte-Programm trotz neuem Bebauungsplan für „Franklin Grüne Mitte“ schafft die Stadt als Kompensation an anderer Stelle preiswerten Wohnraum in entsprechendem Umfang.
  2. Weitere Ausnahmen von der Anwendung der Sozialquote werden nicht zugelassen.

 

Begründung:

Das 12-Punkte-Programm zum Wohnen in Mannheim sieht mit Gemeinderatsbeschluss aus 2018 für alle Gebiete mit neuem Bebauungsplan u.a. vor, dass dort zwingend mindestens 30 Prozent der neu errichteten Mietwohnungen preisgünstig vermietet werden müssen. Aktuell entspricht das einer Nettokaltmiete von 8,17 Euro/m². Für den Bebauungsplan „Franklin Grüne Mitte“ findet die Regel allerdings keine Anwendung, was wir sehr bedauern. Denn der Bedarf an preiswertem Wohnraum ist in Mannheim unverändert hoch.

Deshalb schlagen wir vor, dass die Stadt Mannheim die städtische Wohnungsbaugesellschaft GBG beauftragt, bei einem der weiteren anstehenden Wohnungsbauvorhaben auf den Konversionsflächen die Zahl der neu zu errichtenden preisgünstigen Wohneinheiten um mindestens die Anzahl zu erhöhen, die sich durch die Anwendung der 30-Prozent-Sozialquote in der Grünen Mitte Franklin ergeben hätte. Bei den hier geplanten 34 Wohneinheiten wären dies mindestens elf Wohneinheiten im preisgünstigen Segment zusätzlich bei einem anderen Bauprojekt. Dies wäre auch ein Zeichen, dass die Stadt Mannheim ihre Beschlüsse umsetzt und Ausnahmen entsprechend ausgleicht. Prinzipiell sollen keine Ausnahmen von der Sozialquote zugelassen werden.