Stadthaus N1: Denkmalschutz überdenken und zukunftsfähige Bebauung ermöglichen

Aus architektonischer Sicht können wir den Vorschlag des Denkmalschutzes durchaus nachvollziehen. Wie auch beispielsweise das Nationaltheater ist das Stadthaus ein Gebäude mit charakteristischer Formensprache und Gestaltung aus seiner Zeit.

Dennoch sind wir ebenfalls überrascht über diese plötzliche Botschaft des Landesdenkmalamtes zum Stadthaus und bedauern diese Entscheidung angesichts der künftigen Nutzung des Quadrats.

Das Gebäude in N1, egal ob ein Neubau oder das nun bestehende Stadthaus, soll aus unserer Sicht weitgehend vollständig als öffentliches Gebäude für städtische Zwecke genutzt werden, bspw. als neues Rathaus und für Verwaltungsbüros. Im Erdgeschoss stellen wir uns öffentliche Begegnungsflächen und eine Belebung durch gastronomische Angebote vor. Sitzungssäle für den Gemeinderat und Räume für öffentliche Veranstaltungen müssen auf N1 gesichert sein.

Selbst bei einer möglichen Entkernung des Gebäudeinneren wird mit der vorhandenen Außenfassade – wenige Fensterflächen zum Paradeplatz hin – sowie der gegebenen Bebauungsstruktur die aus unserer Sicht gewünschte künftige Nutzung nicht möglich sein. Daher unterstützen wir Gespräche der Stadt mit dem Landesdenkmalamt, um die Einstufung des Stadthauses als Baudenkmal angesichts der angedachten künftigen Nutzung zu überdenken und davon abzusehen.

Wir als LI.PAR.Tie. fordern auch, dass die Stadt die privaten Gebäudeanteile vom derzeitigen Miteigentümer Diringer & Scheidel (D&S) erwirbt das Stadthaus somit vollständig in städtisches Eigentum überführt wird. Das Quadrat N1 muss aufgrund seiner historischen, symbolischen und städtebaulichen Bedeutung vollständig in öffentlicher Hand gesichert sein. Schließlich sind alle anderen Bauten im unmittelbaren Bereich des Paradeplatzes, dem Stadtzentrum, in privater Hand. Als vollständig öffentliches Gebäude mit entsprechender Nutzungsfläche hat die Stadt mehr Handlungsspielraum für ihre Erfordernisse. Durch eine Konzentration städtischer Nutzungen auf N1 könnte auf angemietete Flächen andernorts verzichtet werden und damit laufende Kosten eingespart werden.