LI.PAR.Tie. fordert Verhinderung von Gas- und Stromsperren

Die Fraktion LI.PAR.Tie. hat einen Antrag (A341/2022) im Gemeinderat Mannheim mit der Forderung eingebracht, dass die Stadt Strom- und Gassperren verhindern und Bürger*innen bei Abschlagszahlungen von Energiekosten entlasten soll. Zentrale Maßnahme soll dabei die Einrichtung eines kommunalen Energiefonds sein, aus dem Mittel zur Abwendung von Strom- und Gassperren in Privathaushalten eingesetzt werden können.

Die Stadt Mannheim soll außerdem als Trägerin der Jobcenter und des Sozialamtes die volle Übernahme der Preissteigerungen bei Strom und Gas bei Leistungsempfänger*innen ohne Zeitverzögerung zusichern. Stadträtin Hanna Böhm (DIE LINKE): „Es darf nicht sein, dass beispielsweise Empfänger*innen von Grundsicherung noch von dem wenigen Geld, das ihnen bleibt, die drastisch gestiegenen Energiekosten begleichen müssen. Die Belastung aufgrund gestiegener Lebensmittelpreise ist ohnehin schon enorm.“

Als Hauptaktionärin der MVV soll sich die Stadt für preisgünstige Grundkontingente auf dem Preisstand vom 1. März dieses Jahres bei Strom und Gas einsetzen. Diese Grundkontingente sollen haushaltsüblichen Bedarfen je nach Haushaltsgröße entsprechen. Dafür können die Preise für höheren Verbrauch deutlich teurer ausfallen. Dadurch entstünde neben der finanziellen Entlastung auch ein attraktiver Anreiz zum Energiesparen in Privathaushalten.

Die Mitglieder der Fraktion sind der Überzeugung, dass die Möglichkeit zu heizen, zu kochen und elektrische Geräte wie einen Kühlschrank zu betreiben ein Grundrecht darstellt. Dieses Grundrecht darf nicht durch Energiesperren entzogen werden! Dazu der Fraktionsvorsitzende Dennis Ulas (DIE LINKE): „Solange es kein Verbot von Strom- und Gassperren auf Bundesebene gibt, muss die Stadt dafür sorgen, dass diese Sperren in Mannheimer Haushalten verhindert werden – egal, ob ein Vertrag bei der MVV oder bei anderen Energieversorgern besteht – und bereit sein, dafür finanziell einzuspringen.“

 

Der Antrag im Wortlaut ist hier nachzulesen.