Nachbesserungen beim Bewohnerparken zur Stärkung umweltfreundlicher Mobilität

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Beschlussvorlage V105/2022 „Erlass einer Satzung über die Gebühren für Bewohnerparken“ wird um folgende Punkte ergänzt:

  1. Die Verwaltung setzt sich dafür ein, Klarheit in der Frage zu schaffen, inwieweit Fahrzeugmerkmale, insbesondere Breite, Länge und Leergewicht, sowie weitere soziale Kriterien bei der Gebührenfestsetzung für Bewohnerparken rechtssicher herangezogen werden können.
    Weiterhin soll dahingehend Rechtssicherheit gegeben sein, nur noch einen Bewohnerparkausweis pro Haushalt ausstellen zu können.
  2. Die Verwaltung setzt sich für eine Gebührenfestsetzung ein, die Fahrzeugbreite, -länge und/oder Leergewicht berücksichtigt, um für große und schwere Fahrzeuge (z.B. SUV) eine höhere Gebühr erheben zu können, und die nur noch einen Bewohnerparkausweis pro Haushalt vorsieht.
  3. Die Verwaltung billigt perspektivisch einen höheren Abschlag für Härtefälle als derzeit 20%.
  4. Als Maßstab für die Gebührenfestsetzung ab 01.01.2025 sollen andere geeignetere und besser nachvollziehbarere Kriterien herangezogen werden, um die hohen Kosten für die Nutzung des öffentlichen Raums als Pkw-Abstellplatz angemessen darstellen zu können.

Zudem erläutert die Verwaltung folgende Punkte der Vorlage:

  1. „Mehrerträge sollen zur Erreichung verkehrspolitischer Ziele verwendet werden.“ (S. 11)
  2. „Drastische Gebührenerhöhungen, die in anderen baden-württembergischen Großstädten beschlossen und umgesetzt werden, sind in Mannheim nicht erforderlich.“ (S. 13f.)

 

Begründung:

Trotz jahrelanger gesamtgesellschaftlicher Debatte um Klimaschutz, Energieeffizienz und Verkehrswende hält der Trend zu größeren Privatfahrzeugen, die mehr Platz benötigen und durch ihr höheres Gewicht zu einer stärkeren Abnutzung von Straßen und Stellplätzen führen, weiterhin an. Die Gebührensatzung für das Bewohnerparken unterscheidet beim Bewohnerparkausweis nicht zwischen einen Kleinwagen bzw. einem Mittelklassewagen und einem SUV oder Bus bzw. Transporter, obwohl bei letzteren ein  größerer Platzbedarf im öffentlichen Raum erforderlich ist.

Um eine bessere Gebührengerechtigkeit herzustellen und dadurch die Akzeptanz für die steigenden Bewohnerparkgebühren zu erhöhen, wäre eine Staffelung bzw. Aufschlag bei größeren/schwereren Fahrzeugen sinnvoll. Weiterhin sollte nur noch ein Bewohnerparkausweis pro Haushalt ausgestellt werden; alle weiteren Fahrzeuge sollten auf Privatgrundstücken (Hof oder Garage) oder anderweitig geparkt werden.

Weiterhin ist durch die aktuell vorgesehene schrittweise Gebührenerhöhung für das Bewohnerparken der Preis immer noch günstig im Vergleich zu anderen Städten in Baden-Württemberg und v.a. im Vergleich zu den durchschnittlichen Mietkosten je Quadratmeter. Das Abstellen eines privaten Fahrzeuges im öffentlichen Raum, der dadurch in seiner Nutzbarkeit für die Allgemeinheit immens eingeschränkt wird, ist deutlich günstiger als die durchschnittliche Nettokaltmiete für eine private Wohnung.

Wenn wirklich ein Anreiz und eine Lenkungswirkung zum Umstieg auf umweltfreundliche Mobilitätsformen erfolgen soll, sind perspektivisch angemessenere Bewohnerparkgebühren notwendig. Als Maßstab für die Gebührenfestsetzung sollen entweder die in Punkt 11.2 („Reservieren von Straßenraum für Sonstige PKW-Abstellflächen“) festgesetzten Werte dienen oder es könnte die durchschnittliche monatliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche herangezogen werden. Gleichzeitig soll in sozialen Härtefällen ein höherer Abschlag möglich sein.

Die Verwendung der Mehrerträge aus den steigenden Bewohnerparkgebühren sollen transparent dargelegt werden und bspw. In einen Mobilitätsfonds fließen, mit dem Verbesserungen im Radwegenetz und ÖPNV finanziert werden. Das erhöht die Akzeptanz der steigenden Gebühren, da alle Bürger*innen – auch die Pkw-Halter*innen – davon profitieren können.

Unter denen in der Vorlage aufgezeigten Städten hat Mannheim zum Stichtag 1. Januar 2022 eine höhere Pkw-Dichte pro 1.000 Einwohner*innen (501 Fahrzeuge) als Karlsruhe (461), Freiburg (413) und Heidelberg (387). Nur die deutlich kleineren  Städte Reutlingen, Ludwigsburg und Tübingen haben eine höhere Pkw-Dichte. Insofern besteht für Mannheim als Großstadt mit überdurchschnittlicher Pkw-Dichte großer Handlungsdruck auch bei der Regulierung des Bewohnerparkens, um die Ziele der Verkehrswende erreichen zu können.