Keine Gebühren für den Kirchenaustritt

Der Gemeinderat möge beschließen:  Für das Kirchenaustrittsverfahren werden von der Stadt Mannheim keine Gebühren mehr erhoben.

 

Begründung:

Der Beitritt zu in einer christlichen Kirche erfolgt über die Taufe, die in der Regel im Alter von einem bis acht Monate durchgeführt wird. In diesem Alter ist das Kind noch nicht in der Lage zu entscheiden, ob es das möchte oder nicht. Da die Entscheidung des Eintritts nicht bewusst getroffen werden kann, sollte der Austritt kostenfrei erfolgen.

Die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr durch die Kommune entspricht auch nicht der im Grundgesetz verankerten Trennung von Kirche und Staat. Dass die Aufkündigung einer nicht frei gewählten Zugehörigkeit zu einer Konfession mit einer Gebühr belegt ist, erweckt den Eindruck einer negativen Sanktionierung des Austritts und stellt somit die Freiheit der Religionsausübung in Frage. Dabei hat der Glaube in unserer aufgeklärten Gesellschaft längst seine Selbstverständlichkeit verloren, die Verbindung zwischen Glaube und Zugehörigkeit zu einer Institution, die bis auf gebührenpflichtigen Widerruf Steuern erheben darf, sowieso.

Die Religionsfreiheit gibt einem nicht nur das Recht, an etwas zu glauben, sondern auch an etwas nicht zu glauben. Geld sollte bei der Entscheidung über eine Religionszugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit keine Rolle spielen. Wer gerne an das fliegende Spaghettimonster glauben möchte, sollte die Möglichkeit haben, aus der bisherigen, von den Eltern bzw. Vorfahren aufgezwungenen Religion auszutreten, ohne dass Kosten entstehen.