Lärmschutz, Sicherheit für Radverkehr und Verkehrsberuhigung in der Mallaustraße

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. In der Mallaustraße wird zwischen der Morchfeldstraße und Im Morchhof die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h reduziert, um den Anwohner*innen besseren Lärmschutz zu bieten. Die Reduzierung wird durch geeignete Maßnahmen sichtbar kontrolliert („Blitzer“).
  2. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Mallaustraße/Im Morchhof wird nachmittags nach Schließung des Recyclinghofs so programmiert, dass nur nach Anforderung durch querende Fußgänger*innen oder Radfahrer*innen aktiviert wird.
  3. Um die Verkehrssicherheit in der von Schwerlastverkehr geprägten Straße für Radfahrende zu erhöhen, wird geprüft, ob angesichts des großzügigen Fahrbahnquerschnitts ein baulich abgetrennter Radweg angelegt werden kann.
  4. Die Verwaltung stellt die in V658/2019 zugesagte Vorplanung zum Umbau der Straßenkreuzung Mallaustraße/Floßwörthstraße/Morchfeldstraße zu einem Kreisverkehr vor und legt die damit verbundenen Vor- und Nachteile dar.

 

Begründung:

1. Die Anwohner*innen beiderseits der Mallaustraße (Allgemeines Wohngebiet gem. Bebauungsplan 83/82 von 1987) leiden unter extremem Lärm durch das hohe Verkehrsaufkommen, insbesondere durch den Schwerlastverkehr.
Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h innerorts ist gem. § 45 (1) Nr. 3 StVO zulässig, wenn es dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen dient. Da aufgrund der Lärmpegel eine Gesundheitsgefährdung der Anwohner*innen vorliegt, müssen Maßnahmen zu deren Schutz vollzogen werden.
Im aktuellen Lärmaktionsplan der Stadt gilt der Bereich Mallaustraße zwischen Abfahrt B38a und Morchfeldstraße als Hotspot beim Straßenverkehr tagsüber (Lden > 70 dB(A)). Im Lärmaktionsplan wird auf die Schwellenwerte zur Prüfung von Lärmschutzmaßnahmen in den Hinweisen des Kooperationserlasses des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg von 2012 zurückgegriffen. Dort steht: „Bei Lärmpegeln über einem Lden von 70 dB(A) oder einem Lnight von 60 dB(A) liegen sehr hohe Lärmbelastungen vor. Für diese Bereiche sind vordringlich Maßnahmen im Lärmaktionsplan festzulegen, um die Lärmbelastungen sowie die Anzahl der Betroffenen zu verringern.“
Seit 01.08.2020 gelten in Baden-Württemberg sogar strengere Grenzwerte von 64 dB(A) tagsüber und 54 dB(A) nachts. Darüber hinaus werden in § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV für Allgemeine Wohngebiete Immissionsrichtwerte von tagsüber 59 dB(A) bzw. nachts 49 dB(A) festgelegt und in Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 für Allgemeine Wohngebiete schalltechnische Orientierungswerte von tagsüber 55 dB(A) bzw. nachts 45 dB(A) definiert. An der Wohnbebauung in der Mallaustraße werden jedoch über den gesamten Tag (Lden) Werte von über 70 dB(A) gemessen, nachts (Lnight) noch immer von über 60 dB(A).
Obwohl die o.g. Grenzwerte im besagten Abschnitt der Mallaustraße somit übertroffen werden, sind im Lärmaktionsplan dort keine Maßnahmen vorgesehen gewesen, was hinsichtlich der Beschwerden der Anwohner*innen nicht nachvollziehbar ist.
Eine dauerhafte Lärmbelastung bei Pegeln von ca. 60 bis 65 dB(A), kann über lange Zeiträume hinweg zu Bluthochdruck und Herz-Kreislauferkrankungen und schließlich in einigen Fällen zu Herzinfarkt und Tod führen. Daher ist hier eine Minderung des Straßenverkehrslärms zum Schutz der Anwohner*innen durch Einführung von Tempo 30 notwendig.

2. Im Kreuzungsbereich Mallaustraße/Im Morchhof kommt es seit Inbetriebnahme der neuen Lichtsignalanlage oft zu Rückstaus, weil geradeausfahrende Fahrzeuge durch Rotlicht bremsen müssen, obwohl es kaum oder keine linksabbiegenden Fahrzeuge gibt. Das führt zu unnötigen Brems- und Beschleunigungsvorgängen, was mit Lärm verbunden ist.

3. Durch den großen Anteil Schwerlastverkehr trauen sich Radfahrer*innen nicht, die Fahrbahn zu nutzen. Stattdessen nutzen diese insbesondere den südlichen Gehweg in beiden Richtungen, wo es immer wieder zu Konflikten mit Fußgänger*innen kommt. Der Gehweg auf der nördlichen Seite ist zu schmal zur gemeinsamen Benutzung von Fuß- und Radverkehr. Durch eine Reduktion des Straßenquerschnitts kann Platz geschaffen werden für einen Radweg auf beiden Seiten der Straße. Eine geringere Fahrbahnbreite kann zudem dazu beitragen, dass geringere Geschwindigkeiten eingehalten werden (30 km/h).

4. Ein Kreisverkehr könnte die Lichtsignalanlage ersetzen und dadurch Betriebskosten einsparen. Zudem könnte er zu einem gleichmäßigeren Verkehrsfluss beitragen.