Verwaltungsrichtlinien fürs Abschleppen

Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung erarbeitet verschärfte Abschlepprichtlinien, aus denen transparent ersichtlich wird, wann bei behinderndem Falschparken abgeschleppt wird und wo Verkehrsteilnehmer*innen sich melden können, wenn sie eine entsprechende Situation vorfinden. Zeitgleich wird eine Kampagne (u.a. Hinweiszettel an parkende Fahrzeuge) gestartet, um über das unerlaubte Parken auf Gehwegen, Radwegen und Radspuren aufzuklären.

 

Begründung:

Leider nehmen die Behinderungen insbesondere auf Rad- und Fußwegen durch unzulässig abgestellte Fahrzeuge stetig zu. Gehwege werden vielerorts durch unerlaubtes Gehwegparken und eine drastische Verschmälerung der Durchgangsbreite z.B. für Kinderwagen oder Rollstühle nicht mehr zugänglich. An Kreuzungsübergängen ist oft kein Durchkommen mehr. Auch Radwege und -spuren sind häufig zugestellt und zwingen Radfahrende, auf die Kfz-Spur auszuweichen. Dabei entstehen sehr gefährliche Situationen. Zu selten hat dieses Falschparken Folgen, was dazu führt, dass mittlerweile viele irrtümlicherweise glauben, es hätte sich ein sog. Gewohnheitsrecht etabliert. Verbunden mit einer vorgeschalteten Aufklärungskampagne (Hinweis-Flyer an Fahrzeugen) kann das dann konsequente Abschleppen im Zusammenhang mit der Neuordnung der Parkstände Abhilfe schaffen.