Mehr bezahlbare Wohnungen in Neuhermsheim

Der Gemeinderat möge beschließen: Die Stadt Mannheim veräußert das durch Vorkaufsrecht zu erwerbende Grundstück in der Ernst-Barlach-Allee 38/40 in Neuhermsheim mit der Vorgabe, dass darauf mindestens 50 Prozent der Mietwohnungen preiswert nach der Definition des 12-Punkte-Programms Wohnen errichtet werden. Eine Quote von 100 Prozent über das Landeswohnraumförderungsgesetz als mietpreisgebundene „Sozialwohnungen“ ist anzustreben.

 

Begründung:

Der Bodenfonds der Stadt Mannheim wird zu einem beachtlichen Teil des Budgets für die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis des Grundstücks verwendet. Deshalb sollte die Stadt an dieser Stelle eine möglichst große Zahl an preiswertem Wohnraum schaffen.

Der Bedarf dafür ist unstrittig. Zwar werden auf den Konversionsflächen mehrere tausend Wohnungen neu errichtet. Doch der Anteil an bezahlbarem  Wohnraum für Haushalte mit durchschnittlichem oder geringem Einkommen ist zu klein. Hier muss die Stadt deutlich machen, dass auch für diese Mehrheit der Wohnungssuchenden Möglichkeiten geschaffen werden, die der freie Markt nicht bieten kann.