Änderungsantrag zu Vorlage V142/2020

Antrag zur Sitzung des AUT am 23.06.2020

Hinter Absatz (1) wird ein neuer Absatz (2) eingefügt, der bisherige Absatz (2) wird (3).

Der neue Absatz (2) lautet:
„Die Verwaltung erarbeitet noch im Jahr 2020 eine Vorlage, die die verschiedenen Fördermöglichkeiten für Gemeinschaftliche Wohnprojekte übersichtlich und aufeinander abgestimmt zusammenführt und nachschärft. Dabei werden mögliche Zuwendungen für gemeinschaftliche Wohnprojekte und die Zugangsbedingungen zu Baugrundstücken sowohl der Stadt Mannheim selbst wie ihrer Gesellschaften zusammengeführt unter Berücksichtigung von Möglichkeiten, die sich aus dem Mannheimer Bodenfonds ergeben. In die Definition von „Gemeinschaftlichen Wohnprojekten“ wird neben den vom Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung genannten Kriterien auch der Beitrag zu dauerhaft leistbaren Mietpreisen aufgenommen.“

 

Begründung:

Gemeinschaftliche Wohnprojekte bieten eine Vielzahl von Vorteilen für die Quartiers-entwicklung. Sie stärken aber auch das Wohnungsmarktsegment mit dauerhaft leistbaren Mietwohnungen, da sie als nicht gewinnorientierte Bestandshalter wirtschaften. Dies sollte mit als eine Grundvoraussetzung für die Definition Gemeinschaftlicher Wohnprojekte aufgenommen werden. Die bisher in Mannheim existierenden gemeinschaftlichen Wohngruppen auf Turley erfüllen neben städtebaulichen und ökologischen Gesichtspunkten dieses Kriterium.

Es zeichnet sich ab, dass Gemeinschaftliche Wohnprojekte deutlich unter den marktüblichen Mietpreisen liegen, dass einige darüber hinaus preisgünstiges Wohnen nach Definition der Stadt Mannheim (Beschluss vom 08.03.2018 – V145/2018) anbieten oder auch Sozialwohnungen nach Landeswohnraumförderung. Für all diese Konzepte müssen schlüssige Förderkulissen definiert werden.