Auszahlung Kindertagespflege nach KVJS-Empfehlung

Der Gemeinderat möge beschließen:  Es erfolgt eine rückwirkende Auszahlung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege in Höhe der Empfehlungen des Kommunalverbandes Jugend und Soziales (KVJS) zum 01.01.2023.

Die Deckung erfolgt bei Kindern unter 3 Jahren über Mittel des FAG (Finanzausgleichgesetz) zu 68 % und bei Kindern über 3 Jahren zu 50 % über die Kostenerstattung des Landes. Die restlichen 180.000 Euro werden aus dem allgemeinen Haushalt zur Verfügung gestellt.

 

Begründung:

Die Kindertagespflege ist ein bedeutender Akteur für den Erhalt des derzeitigen Angebots und des weiteren Ausbaus der Kinderbetreuung. Als Signal der Wertschätzung der Kindertagespflege und um den Beruf attraktiv zu erhalten, sollen die Empfehlungen des KVJS umgesetzt werden – dies beinhaltet auch die Auszahlung zum 01.01.2023. Um die Finanzierungslücke zu decken, können Kürzungen im Bereich der Jugendhilfe nicht in Kauf genommen werden.

Die Sicherung der Kinderbetreuung reicht in alle gesellschaftlichen Bereiche hinein. Kinderbetreuung hat eine direkte Auswirkung auf die Müttererwerbstätigkeit und kann so dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Daher soll die Finanzierungslücke über den allgemeinen Haushalt gedeckt werden.