LOS Neckarstadt-West: Abwendungsvereinbarung und „Vereinbarung zur Wohnungspolitik“

Die Verwaltung möge dem Gemeinderat berichten,

  1. Wieviele Abwendungsvereinbarungen mit einzelnen Investoren wurden seit der Einführung abgeschlossen? Bitte nach Kalenderjahren aufgeschlüsselt!
  2. Wieviele „Vereinbarungen zur Wohnungspolitik“ wurden abgeschlossen?
  3. Setzt eine Vereinbarung zur Wohnungspolitik mit einer Immobiliengesellschaft bzw. einem Investor den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung voraus?
  4. Wenn nein, welche Möglichkeiten der Durchsetzung bzw. Sanktionsmöglichkeiten hat die LOS bzw. die MWSP bei einer Immobiliengesellschaft als Unterzeichnerin einer Vereinbarung zur Wohnungspolitik (tägliche Kündbarkeit!), wenn diese sich nicht an Teile der Vereinbarung hält?
  5. Welcher Mieter/innen-Schutz greift bei Nichteinhaltung der Abwendungsvereinbarung, insbesondere der §§ 2 (Umwandlung in Eigentumswohnungen), 3 (Mieterhöhungen), 4 (Stadtteil-Entwicklung) und 6 (Wohnungsverlust)?
  6. Gibt es Verstöße gegen § 2 der Abwendungsvereinbarung? Wenn ja, wieviele?
  7. Gibt es Verstöße gegen die Meldepflicht nach § 3? Wenn ja, wieviele? Welche Konsequenzen ziehen diese Verstöße nach sich?
  8. Gibt es Räumungsverfahren gemäß § 6 bei Unterzeichnern der Abwendungsvereinbarung? Wenn ja, wieviele? Wurde dabei der FB 50 einbezogen?
  9. Hat es schon Fälle von Vertragsstrafen wegen Verstoß gegen Abwendungsvereinbarungen gegeben? Wenn ja, wieviele und in welcher Höhe?
  10. Haben sich alle teilnehmenden Immobilienunternehmen der Vereinbarung zur Wohnungspolitik am Siedlungsmonitoring beteiligt? Wann ist die Veröffentlichung eines Monitorings unter Einbeziehung der betreffenden Unternehmen zu erwarten?
  11. Wieviele Kooperationen bei der Vergabe von Gewerberäumen gibt es?
  12. Wieviele Mittel sind seit Einführung der Vereinbarungen zur Wohnungspolitik bereits eingeworben worden?

 

Begründung:

Die Stadt Mannheim gibt der Lokalen Stadterneuerung (LOS) in der Neckarstadt-West mit den satzungsmäßig festgelegten Abwendungsvereinbarungen und „Vereinbarungen zur Wohnungspolitik“ Instrumente in die Hand, die eine Kooperation im Sinne der von der Stadt definierten und vom Gemeinderat verabschiedeten Ziele mit Immobilieneigentürmern und Investoren ermöglichen sollen. Bisher ist jedoch wenig über die Anwendung und Wirksamkeit dieser Instrumente bekannt.