Mietpreisbremse gilt nun auch in Mannheim

Die Fraktion LI.PAR.Tie. begrüßt die längst überfällige Verordnung

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Mannheim am 16.07.2020

 

Die Fraktion LI.PAR.Tie. begrüßt es, dass die Landesregierung die Stadt Mannheim endlich in den Geltungsbereich der „Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit abgesenkten Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen“ aufgenommen hat. Seit dem 4. Juni gilt hier die Mietpreisbremse.

Bei einer Neuvermietung darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß dem Mietspiegel liegen. Das gilt allerdings nicht für die erstmalige Vermietung bei Neubauten, die nach dem 01.10.2014 errichtet wurden, und nach umfassenden Modernisierungen.

Die maximal zulässige Mieterhöhung bei bestehenden Mietverhältnissen wird innerhalb von drei Jahren auf 15 Prozent herabgesetzt. Bisher durfte bis zu 20 Prozent mehr verlangt werden.

Sollte sich ein Vermieter nicht an diese Grenzen halten, können Mieter*innen diese gerichtlich einfordern, sprich: klagen. Das gilt auch für Neuverträge, die mit einem unzulässig hohen Mietpreis vereinbart wurden.

Der Fraktionsvorsitzende Thomas Trüper wird am 22. Juli um 19 Uhr im Garten des Naturfreundehauses (Zum Herrenried 18) auf Einladung der LINKEN Mannheim mit Rechtsanwalt Alexander Sauer, Vorstandsmitglied beim Mieterverein, der Frage nachgehen: Wie kann man als Mieter*in von „Recht haben“ zu „Recht bekommen“ gelangen? Moderiert wird die Veranstaltung von der Bundestagsabgeordneten Gökay Akbulut.

Auch die Forderungen des Mietervereins und der Fraktion LI.PAR.Tie. werden Thema sein. Stadtrat Trüper: Wir brauchen mehr dauerhaft bezahlbare Mietwohnungen. Welche Wege muss die Stadt mit ihren Töchtern MWSP und GBG gehen, um dieses Ziel erreichen? Auch die anderen Wohnungsakteure wie zum Beispiel die Genossenschaften sind gefordert. Wie werden gemeinwohlorientierte Bauträger gefördert, die preisgünstigen Wohnraum errichten?