Waffenverbotszone in Mannheim: Schnellschuss von Verwaltung und Polizei?

Die Fraktion LI.PAR.Tie. (DIE LINKE – Die PARTEI – Tierschutzpartei) sieht die am 27. Oktober 2023 erfolgte unerwartete Ankündigung von Stadt und Polizei, dass in der Mannheimer Innenstadt eine Waffenverbotszone eingeführt werden soll, äußerst kritisch. Ein Gemeinderatsantrag der Grünen zur Einführung von Waffenverbotszonen in Mannheim wurde im Mai – vor noch nicht einmal sechs Monaten – von der Verwaltung und vom damaligen Sicherheitsdezernenten Christian Specht abgelehnt.

Andreas Parmentier (Tierschutzpartei), sicherheitspolitischer Sprecher der Fraktion: „Die Vorlage, die uns ohne vorherige Ankündigung vorgelegt wird, enthält keinerlei Statistik oder andere Zahlen, die die plötzliche Notwendigkeit einer Waffenverbotszone rechtfertigen. Es wird nicht ersichtlich, wie viele Straftaten begangen worden sind und wie die Entwicklung verläuft und erwartet wird. Es ist nicht nachvollziehbar, wie von Mai – wo die Forderung seitens der Verwaltung und Polizei zurückgewiesen worden ist – bis Oktober die Zahl der Straftaten so stark angestiegen sein soll, um zu einer solchen Kehrtwende zu kommen. Wir verlangen plausibles und umfassendes Zahlenmaterial in schriftlicher Form über den Umfang, Zeiträume und die Art der Straftaten. Die vier versuchten Tötungsdelikte mit einem Messer sind in der Tat schockierend. Aber das allein ist für uns keine ausreichende Begründung für eine solch weitreichende Maßnahme.“

Fraktionsvorsitzender Dennis Ulas (DIE LINKE) ergänzt hierzu: „Eine Waffenverbotszone ist eine populistische Beruhigungspille, um das subjektive Sicherheitsgefühl zu verbessern. Dabei verunsichert gerade die Forderung nach einer Waffenverbotszone die Bevölkerung, da hierdurch der Anschein eines großen Gefahrenpotentials erweckt wird, das unseres Erachtens überzogen ist. Eine objektive Sicherheit hingegen kann durch eine Waffenverbotszone nicht hergestellt werden, da sich ein solches Verbot überhaupt nicht umfassend kontrollieren lässt. Schließlich ist das Mitführen von Waffen grundsätzlich untersagt. Es mag zwar sein, dass diese Satzung keine Ermächtigung für anlasslose Kontrollen ist, die zu Racial Profiling führen könnte. Aber wie wird das denn garantiert? Und wieso dürfen Personen mit Waffenschein und zur Brauchtumspflege weiterhin Waffen mit sich führen?“

Waffenverbotszonen gibt es bereits in einigen deutschen Städten, deren Wirksamkeiten anzuzweifeln sind. Die 2022 veröffentlichte Studie der Hochschule der Sächsischen Polizei über die Waffenverbotszone in Leipzig stellt dar, dass durch diese Verordnung keine nennenswerten positiven Effekte hinsichtlich der Straftaten mit Waffen festgestellt werden können. Die Leipziger Waffenverbotszone ist unabhängig davon 2021 vom sächsischen OVG für rechtsunwirksam erklärt worden. Es ist daher fragwürdig, ob die vorgeschlagene Mannheimer Verordnung für eine Waffenverbotszone vor Gericht Bestand hätte.

Aus Sicht der Fraktion LI.PAR.Tie. wäre die Verschärfung von Waffengesetzen effizienter und sinnvoller als die Einführung von Waffenverbotszonen.