Änderungsantrag zur Novellierung der Plakatierungsrichtline

Der Hauptausschuss möge zum Beschluss empfehlen:

Die Vorlage V642/2022 mit der Novellierung der Richtlinie der Stadt Mannheim über die Werbung im öffentlichen Raum durch Plakate, Banner und Fahnen wird dahingehend geändert, dass Ziffer 6.6 gegenüber der Richtlinie in der aktuell gültigen Fassung vom 18.05.2021 unverändert bleibt. Dort heißt es:

6.6 Anpflanzungen
Plakate dürfen nicht an Bäumen und deren Schutz- und Halteelementen angebracht oder um Bäume herum aufgestellt werden.

 

Begründung:

Die Stadtbäume müssen vor jeder möglichen Beschädigung oder Einschränkung, sofern sie nicht die Verkehrssicherheit oder Eigentumsrechte angrenzender Immobilien betreffen, geschützt werden. Das Befestigen von Plakaten an Schutzvorrichtungen oder von Plakataufstellern trägt immer die Gefahr von Beschädigungen mit sich. Auch die Tierwelt auf den Bäumen und im Umfeld könnte dadurch gestört werden.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Neuformulierung sieht vor, dass Plakataufsteller zulässig sind, wenn diese nicht die Bäume berühren. Dass der dauerhaft ausreichende Abstand zwischen Baum und Plakataufsteller flächendeckend kontrolliert und geahndet wird, ist zu bezweifeln.

In der Abwägung zwischen dem Nutzen der Wahlkampfplakate und der Gefahr durch Beschädigung bzw. Störung überwiegt der Schutz der Bäume.