Städtische Erbpacht-Grundstücke: Anzahl, Verteilung und Umgang

Die Verwaltung möge berichten:

1. Über wieviele Erbpacht-Grundstücke verfügt die Stadt Mannheim?
Bitte aufgeschlüsselt nach Größenkategorien, Stadtteilen, (vorgesehener) Nutzung und Status verpachtet/nicht verpachtet/verpachtet und Verkauf von Erbpachtnehmer*innen angefragt!

2a)  Bekommen alle Erbpachtnehmer*innen das Angebot in Form einer vertraglichen Vereinbarung, das jeweilige Grundstück zu Wohnzwecken nach Ablauf der Erbpacht zu übernehmen?

2b)  Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

2c)  Wenn nein: Wieviele Erbpachtnehmer*innen haben diese Option bzw. bei wievielen Grundstücken besteht sie? Bei welchen Grundstücken greift diese Regelung, bei welchen nicht?

3. Gibt es Regelungen, Bodenspekulation für diese Grundstücke zu verhindern?

4a) Wo gibt es noch zusammenhängende bzw. benachbarte Erbpacht-Grundstücke?

4b)  Gibt es die Möglichkeit, zusammenhängende Erbpacht-Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhausbebauung zusammenzufassen und nach Auslauf der Erbpacht-Verträge mit Geschosswohnungshäusern zu bebauen? Wenn ja, in welchem Umfang?

 

Begründung:

Die Stadt Mannheim verkauft regelmäßig einzelne Erbpacht-Grundstücke mit Ein- und Zweifamilienhäusern an die jeweiligen Erbpachtnehmer*innen. Einerseits ist diese Praxis aus Sicht der Erbpachtnehmer*innen nachvollziehbar, da sie den persönlichen Besitz als Eigentum sichern wollen. Andererseits geht dadurch der Stadt Mannheim die Verfügung über städtische Flächen verloren, die auch im Rahmen der Grundstücksstrategie zur Sicherung und Schaffung preisgünstigen Wohnraums wichtig wäre. Möglicherweise könnte ein Teil dieser Flächen perspektivisch effektiver zum Wohnen genutzt werden, wenn die darauf vorhandene kleinteilige und flächenintensive Bebauung künftig durch Geschosswohnungsbau ersetzt würde. Dazu müssten aber aufgrund offenbar häufig zu geringer Grundstücksgrößen Flächen zusammengelegt werden. Um diesen Ansatz ggf. weiterzuverfolgen, müssen die Gegebenheiten offengelegt werden.