Schulreinigung durch die FMD: Kündigung von Fremdfirmen und Umgang mit Beschäftigten

Die Verwaltung möge berichten:

  1. Wie wird mit den von der BBS ausgesprochenen Kündigungen von Reinigungsfirmen umgegangen, wenn aufgrund der Kurzfristigkeit und teilweise langjähriger Betriebszugehörigkeit der Beschäftigten eine Übernahme durch die FMD nicht abschließend geklärt werden kann?
  2. Wieso erhalten bei der FMD neu eingestellte Mitarbeitende eine Probezeit von sechs Monaten, obwohl sich am Arbeitsort nichts ändert und diese teilweise viele Jahre als Reinigungskräfte tätig sind? Wieso erfolgt die Übernahme der Beschäftigten von Fremdfirmen nicht nach § 613a BGB (Betriebsübergang)?
  3. Ist es geplant, künftig alle Beschäftigten von Fremdfirmen nach § 613a BGB und ohne Probezeit und Befristung zu übernehmen? Wenn nein, warum nicht?
  4. Was tut die FMD dafür, dass ihre Beschäftigten Kenntnis über die Zugehörigkeit zu den Tarifverträgen im Gebäudereiniger-Handwerk erlangen?
  5. Haben GBG, FMD und/oder Stadtverwaltung auf das entsprechende Schreiben des DGB Mannheim vom 8. Dezember 2023 reagiert? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?

 

Begründung:

Mit Gründung der FMD sollen Dienstleistungen wie bspw. Gebäudereinigung und Catering wieder rekommunalisiert werden. Die Stadt bzw. GBG möchten durch den Aufbau der FMD gute und tarifgebundene Arbeitsbedingungen bieten und auch Menschen mit erschwerten Zugängen zum Arbeitsmarkt einen guten Arbeitsplatz ermöglichen. Bis 2025 soll an allen Mannheimer Schulen (BBS) die Reinigung durch die FMD übernommen werden. Das ist durchweg zu begrüßen.

Am 8. Dezember 2023 und am 17. Januar 2024 erreichte den GBG-Aufsichtsrat ein Schreiben des DGB Mannheim, in denen Missstände bzgl. der Kündigung bisheriger Reinigungsfirmen und der Übernahme der Beschäftigten beschrieben werden.  So war zum einen selbst der zuständigen Gewerkschaft IG BAU nicht bekannt, dass die FMD mittlerweile die Mitgliedschaft bei der Landesinnung der Gebäudereinigung Baden-Württemberg erworben hat und somit tarifgebunden ist. Es ist daher fraglich, ob alle Beschäftigten der FMD darüber Kenntnis haben.

Zum anderen geht es um die Kündigung bisheriger Reinigungsfirmen an Mannheimer Schulen, die kurzfristig ausgesprochen worden sind, weshalb die Übernahme der Beschäftigten zu mindestens gleichen Konditionen noch nicht abschließend geklärt worden ist. Es droht daher langjährigen Reinigungskräften die Arbeitslosigkeit und die Übernahme zu schlechteren Arbeitsbedingungen als vorher. Das sollte nicht Ziel der FMD und der Stadt Mannheim sein.