Energiesparmaßnahmen bei städtischen Einrichtungen und bei nichtöffentlichen Verbrauchern

Die Verwaltung möge berichten:

  1. Gibt es einen Aktionsplan zur Energieeinsparung an Schulen, bei städtischen Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften für den kommenden Winter?
  2. Hat die Stadt rechtliche Möglichkeiten, per Verordnung den Energieverbrauch nichtöffentlicher Verbraucher zu begrenzen?

 

Begründung:

Die Stadt Mannheim reduziert auch aufgrund der Bundesverordnung zum Energiesparen die Beleuchtung im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden. Die Raumtemperatur in der Verwaltung und in Sporthallen wird ebenso wie die Wassertemperatur in Hallenbädern begrenzt.

Auch in den Gebäuden und Prozessen städtischer Eigenbetriebe und in den städtischen Tochtergesellschaften dürften Einsparpotentiale vorhanden sein.

Unternehmen und Privathaushalte sind jedoch bei weitem die größten Wärme- und Stromverbraucher in Mannheim. Ob auf Festen, in Veranstaltungs- und Verkaufsräumen, im Carl-Benz-Stadion und in der SAP-Arena, in Fabriken und bei Logistikunternehmen könnte sicherlich der Energieverbrauch ohne Einschränkung der Leistungsfähigkeit bzw. Aufenthaltsqualität reduziert werden. Wo keine Bundes- oder Landesgesetzgebung unnötigen Energieverbrauch beschränkt, könnten möglicherweise städtische Verordnungen, sofern rechtlich möglich, Begrenzungen festlegen.

Foto: Ben van Skyhawk / © Stadtmarketing Mannheim GmbH